Menu 2019
blockHeaderEditIcon
Slider Gefahrgutbeauftragter 2019
blockHeaderEditIcon
2020 Titel - Externe Gefahrgutbeauftragte
blockHeaderEditIcon

Externe Gefahrgutbeauftragte

2020 Text - Externe Gefahrgutbeauftragte
blockHeaderEditIcon
Externer Gefahrgutberater
Ein externer Gefahrgutbeauftragter erfüllt für Schweizer Unternehmen welche Gefahrgut verpacken, transportieren oder versenden die Auflagen der Artikel 11 und 12 der GGBV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung). Jeder Betrieb muss der jeweiligen kantonalen Vollzugsstelle einen Gefahrgutbeauftragten gemeldet haben. Ich übernehme als externe Gefahrgutbeauftragte in der Schweiz die betreffenden Aufgaben für KMU’s in der Industrie, im Handel und in der Logistik.  
Die Dienstleistung
Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist für Ihr Unternehmen in erster Linien ein Gefahrgutberater. Ich berate Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen Belangen, die gefährliche Güter betreffen. Regelmässige Unterweisungen und Schulungen gehören ebenfalls zu meiner Dienstleistung. So sind Sie stets über alle Änderungen der Rechtslage informiert.  
Aufgaben und Pflichten
Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind in der Gefahrgutverordnung geregelt. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet sich stetig weiterzubilden um den regelmässigen obligatorischen Qualifikationen Nachweis zu erbringen. Als Gefahrgutbeauftragte habe ich unter der Verantwortung des Unternehmens, die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit nach Mitteln und Wegen zu suchen und Massnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und auf der Schiene. Ich bin verpflichtet jährlich eine Bericht zu erstellen, der im Unternehmen für fünf Jahre aufbewahrt werden muss und den zuständigen Behörden bei Bedarf vorzulegen.
leer
blockHeaderEditIcon
Formular - Gefahrgutbeauftragter
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*