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Titel - IMDG-Code
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IMDG-Code für Seefracht-Container

Text - IMDG-Code
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Unterweisung von Landpersonal nach IMDG 1.3.1
Landpersonal das an der Beförderung von gefährlichen Gütern, die für den Seetransport bestimmt sind, beteiligt ist, muss hinsichtlich der Vorschriften für gefährliche Güter entsprechend seines Verantwortungsbereiches unterwiesen sein.

Die Unternehmen, die Landpersonal für solche Aktivitäten einsetzen, legen fest, welche Mitarbeiter eine Unterweisung erhalten und welches Unterweisungsniveau für sie erforderlich sind um die Vorschriften des IMDG-Codes zu erfüllen.

Um den geänderten Vorschriften und Änderungen in der Praxis Rechnung zu tragen, ist die Unterweisung in regelmässigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen.
Zu Unterweisen ist das Landpersonal, das
  • gefährliche Güter einstuft und den richtigen technischen Namen festlegt
  • gefährliche Güter verpackt
  • gefährliche Güter kennzeichnet, bezettelt und plakatiert
  • Güterbeförderungseinheiten be- und entlädt
  • Beförderungsdokumente für gefährliche Güter erstellt
  • gefährliche Güter zur Beförderung anbietet
  • gefährliche Güter zur Beförderung annimmt
  • gefährliche Güter während der Beförderung umschlägt
  • gefährliche Güter befördert
Ich biete Ihnen dazu Schulungen an, die ich sowohl auf den Aufgabenbereich ihrer Mitarbeiter als auch auf die gefährlichen Güter welche dem IMDG-Code unterstellt sind anpasse.
Zeitplan

Kursdauer: 1 Tag 

Kursbeginn: 08.00 Uhr / Kursende 16.00 Uhr

Ausbildungsnachweis

Zertifikat nach IMDG - Code 1.3

Kosten

CHF 490.- inkl. Verpflegung in der Pause, Mittagessen und Getränke am Kurs

Kursdaten

 

 
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Formular Gefahrgut
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